Abrechnung in der Naturheilpraxis Oldenburg
Die Leistungen eines Heilpraktikers werden nach dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) abgerechnet.
Diese werden von den meisten privaten Krankenversicherungen und privaten Zusatzversicherungen bis zum Abrechnungshöchstsatz ganz oder teilweise erstattet.
Dies gilt nach Antragstellung ebenso für beihilfeberechtige Beamte.
Bitte befragen Sie dazu Ihren Kostenträger. Gesetzlich Versicherte bekommen die Leistungen eines Heilpraktikers leider nicht erstattet.
Biokybernetische Behandlungsdauer und Behandlungsintervall: In der Regel werden sechs Behandlungen durchgeführt. Bei Krebspatienten kann die Zahl der Behandlungen höher ausfallen. Die Sitzungen finden ca. alle 14 Tage statt. Sitzungstemine, die mindestens 48 Stunden vorher abgesagt werden, bleiben berechnungsfrei. Erfolgsaussichten: Ich würde Ihnen liebend gerne etwas zur Erfolgsquote einer biokybernetischen Behandlung sagen. Allerdings unterliegt jeder Arzt und Heilpraktiker dem Heilmittelwerbegesetz. Obwohl man mittlerweile auf vielen ärztlichen und heilpraktischen Webseiten Angaben zu Heilerfolgen (Vor- und Nachher-Bildern,etc.) sieht, möchte ich mich mit diesem Internetauftritt streng an das Heilmittelwerbegesetz halten und kann deshalb keine Aussagen zu den Erfolgsaussichten einer Behandlung machen. Bitte rufen Sie mich an, wenn Sie weitere Informationen benötigen sollten.
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